In Ergänzung zu den einschlägigen wettbewerbsrechtlichen Entscheidungen
der Kommission soll dieses Dokument mehr Klarheit und Vorhersehbarkeit in Bezug auf den allgemeinen Prüfungsrahmen schaffen, anhand dessen die Kommission entscheidet, ob sie Fälle, in
denen die ein oder andere Form eines Behinderungsmissbrauchs vorliegt, verfolgt. Zugleich soll es den Unternehmen als Hilfestellung dienen, damit diese besser einschätzen können, ob ein bestimmtes Verhalten ein Tätigwerde
...[+++]n der Kommission nach Artikel 82 auslösen könnte.