Fällt eine Einrichtung oder Rechtsvereinbarung nicht unter eine der in Anhang I aufgeführten Kategorien oder f
ällt sie zwar unter diese Kategorien, gibt aber an, effektiv besteuert zu werden, so legt der in Unterabsatz 1 genannte Wirtschaftsbeteiligte auf der Grundlage allgemein anerkannter Tatsa
chen oder amtlicher Dokumente, die von der Einrichtung oder Rechtsvereinbarung vorgelegt wurden oder aufgrund der Sorgfaltspflichten gemäß der Richtlinie 2005/60/EG verfügbar sind, fest, ob die Einrich
...[+++]tung oder Rechtsvereinbarung effektiv besteuert wird.