In der Erwägung, dass diese Ziele in einem bestimmten Natura 2000-Gebiet nur dann anwendbar sind,
wenn diese Art oder dieser Lebensraum für die Ausweisung dieses Gebiets ausschlagge
bend ist; dass die Überprüfung der Vereinbarkeit eines Projekts mit diesen Erhaltungszielen von Fall zu Fall stattfinden wird, unter Zugrundelegung der Bewirtschaftungseinheit, d
ie betroffen werden könnte, und der Ergebnisse der diesbezüglichen Prüfung,
...[+++] falls eine solche vorliegt;