Es ist eher dieser allgemeine Grundsatz, der zur Debatte steht; dieser allgemeine Grundsatz gestattet es der Europäischen Kommission gleichwohl nicht, die Richtung der an den polnischen
Rechtsvorschriften vorzunehmenden Änderungen zu bestimmen; da die Regelung dem nationalen Gesetz unterliegt, wäre es nämlich auf Wunsch möglich, in dem nationalen Gesetz nicht den Verlust der Eigenschaft als Mitglied des nationalen Parlaments, sondern den Verlust der Eigenschaft als Mitglied des Europäischen Parlaments anders zu regeln; das Entschei
...[+++]dende ist, dass die jeweiligen Bestimmungen miteinander in Einklang gebracht werden.