Der Court of Appeal (Berufungsgericht, Vereinigtes Königreich), bei dem beide Rechtssachen anhängig sind, möchte vom Gerichtshof wissen, ob die im Urteil Baumbast vertretene Auslegung von Art. 12 der Verordnung nach dem Inkrafttreten der genannten Richtlinie noch gilt und ob das Aufenthaltsrecht zugunsten desjenigen, der die elterliche Sorge für das Kind tatsächlich wahrni
mmt, nunmehr den in dieser Richtlinie festgelegten Voraussetzungen für die Ausübung des Aufenthaltsrechts unterliegt, d. h. insbesondere dem Erfordernis, dass der Elternteil über ausreich
ende Existenzmittel verfügt ...[+++], so dass er keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen muss.