Dieser Vorschlag ist besonders wichtig, weil nicht bekannt ist, wie Aus
künfte zwischen den Staaten, deren Staatsangehöriger die betreffende Person ist, ausgetauscht werden, da die Bestimmungen von Artikel 22 des Europäischen Übereinkommens von 1959 den Staat, auf dessen Staatsgebiet die betreffende Person verurteilt wurde, davon befreit, andere Staaten von dieser Verurtei
lung in Kenntnis zu setzen, wenn die verurteilte Person ein Staatsangehöriger des verurteilenden Staate
...[+++]s ist.