(9) In den Fällen, in denen der Ku
nde ein unter diese Richtlinie fallendes Kredit- oder Finanzinstitut oder ein Kredit- oder Finanzinstitut ist, welches in einem Drittland ansässig ist, das nach Auffassung der betreffenden Mitgliedstaate
n den Anforderungen dieser Richtlinie gleichwertige Anforderungen stellt, besteht für di
e dieser Richtlinie unterliegenden Institute und Personen keine Verpflichtung zur Festste
...[+++]llung der Identität nach diesem Artikel.