(28)Falls die Mitgliedstaat
en beschließen, von dieser Möglichkeit - möglicherweise in einem Teil ihres Hoheitsgebiets - bei einem bestimmten Beruf oder Sektor Gebrauch zu machen, sollten sie der Kommission
eine diesbezügliche Mitteilung übermitteln, in der sie die wirtschaftlichen, sozialen und sonstigen Gründe für ihre Entscheidung, für die folgenden zwölf Monate einen Arbeitsmarkttest einzuführen, darlegen, und dies für jeden nachfolgenden Zeitrau
m von zwölf Monaten wiederholen ...[+++].