Es muss einem Bieter möglich sein, ein Übernahmeangebot einzureichen und durchzuführ
en, wenn er Insider-Informationen über das Zielunternehmen hat, vorausgesetzt, die Anteilsinhaber des Zielunternehmens sind nicht
durch den Mangel an dieser Information benachteiligt (etwa weil er sich im Preis, den
der Bieter bietet, widerspiegelt oder weil der Vorstand des Zielunternehmens ebenfalls über diese Information verfügt und sie bei seine
...[+++]r Entscheidung über seine Empfehlung an die Anteilsinhaber des Zielunternehmens berücksichtigen wird).