- "in einem Wohnraum
zu installierender Heizkessel": ein Heizkessel mit einer Nennleistung von weniger als 37 kW, der zur Beheizung des Raums, in dem
er installiert ist, durch die von den Kesselwänden abgestrahlte Wärme ausgelegt ist, ein offenes Ausdehnungsgefäß besitzt und die Warmwasserversorgung durch natürlichen Schwerkraftum
lauf sicherstellt; dieser Heizkessel trägt auf seiner Aussenwand den ausdrücklichen Hinweis, daß er in
...[+++] einem Wohnraum installiert sein muß.