6. stellt in diesem Zusammenhang fest, dass Richtlinien sich a
uf unterschiedliche Gruppen von Erwerbstätigen (z.B". Erwerbstätige", "Arbeitnehmer" und "Erwerbsbevölkerung") beziehen, ohne dass eine einh
eitliche Definition dieser Begriffe gegeben wird; weist außerdem darauf hin, dass die Personengruppen, auf die sich diese Begriffe beziehen, je nach den einzelnen Richtlin
ien unterschiedlich sind und überdies die Bestimmung dieser G
...[+++]ruppen häufig dem nationalen Recht überlassen wird;