In diesem Zusammenhang ersucht der in letzter Instanz angerufene Korkein oikeus (oberster Gerichtshof, Finnland) den Gerichtshof um Auslegung des Begriffs „Nichtbeförderung“ sowie
um Beantwortung der Frage, ob sich ein Luftfahrtunternehmen auf außergewöhnliche Umstände berufen kann, um Fluggästen die Beförderung auf Flügen zu verweigern
, die auf den wegen dieser Umstände annullierten Flug folgen, oder sich von seiner Verpflichtung zu befreien, den v
on dieser Weigerung betroffenen ...[+++] Fluggästen einen Ausgleich zu zahlen.