Drittens sollte die EU im Hinblick auf die Verh
andlungen über eine größere Flexibilität für die Entwicklungsländer bei der Anwendung der WTO-Regeln, die das Kernstück des Arbeitsprogramms im Bereich der besonderen und differe
nzierten Behandlung dieser Länder bildet, nur in Ausnahmefällen - d.h. bei den am wenigsten entwickelten Ländern oder ähnlich schwachen Mitgliedern der WTO bzw. in Fällen, in denen dadurch die Entwicklung nicht behindert, sondern gefördert wird - der Ge
währung dauerhaften Ausnahmen ...[+++] von den WTO-Regeln zustimmen.