Diesem Abkommen, das das Netz der best
ehenden bilateralen Vereinbarungen zwischen der EU und Norwegen ergänzt, kommt trotz seiner relativ geringen Tragweite - es betrifft ungefähr
zwölf Zollstellen - große Bedeutung im Rahmen der vertrauensbildenden Maßnahmen und der Übertragung von Verantwortlichkeiten zu, da die norwegischen Zollbehörden ermächtigt werden, an den betreffenden norwegischen Zollstellen für die finnischen und die schwedischen Zollbehörden alle Zollkontrollen und Förmlichkeiten für Waren im Zollverkehr (Einfuhr, Ausfuhr
...[+++] und Versandverkehr) zwischen Norwegen und diesen beiden Mitgliedstaaten durchzuführen.