97. ist zutiefst besorgt angesichts der Schlussfolgerung des Rechnungshofes, dass es weiterhin Schwachstellen in der nationalen Zollüberwachung gibt und dass daher nicht sichergestellt werden kann, dass die aufgeführten TEM vollständig und richtig sind; hält es für inakzeptabel, dass die Kontrolle von Zollverfahren in Mitgliedstaaten nicht ordentlich funktioniert; erinnert daran, dass der ordnungsgemäße Ablau
f von Zollverfahren unmittelbare Auswirkungen auf die Berechnung der Mehrwertsteuer hat; ist zutiefst besorgt angesichts der Feststellung des Rechnungshofes in seinem Sonderbericht Nr. 13/2011, dass die Anwendung des Zollverfahren
...[+++]s 42 alleine im Jahr 2009 hochgerechnete Verluste von rund 2,2 Mrd. EUR in den sieben geprüften Mitgliedstaaten ausgemacht hat, was 29 % der theoretisch auf den versteuerbaren Betrag aller Importe anwendbaren Mehrwertsteuer darstellt, welche gemäß dem Zollverfahren 42 im Jahr 2009 in diesen sieben Mitgliedstaaten durchgeführt wurden;