Einige Mitgliedgliedstaaten jedoch erteilen solche Genehmigungen nicht, da sie der Auffassung sind, dass diese Vorbedingung in ihrem Land n
icht notwendig ist: Beispielsweise ist es Waffenhändlern in manchen Mitgliedstaaten (Dänemark, Deutschland) von Berufs wegen erlaubt, in einem anderen Mitgliedstaat Waffen zu erwerben, ohne dass hierfür besondere Formalitäten notwendig wären; dementsprechend hal
ten die Behörden in diesen Ländern es nicht für nötig, für jede Bestellung eigens eine Genehmigu
...[+++]ng zu erteilen.