Weiterhin gibt es beunruhigende Meldungen darüber, dass Mitgliedstaaten der EU ihr Staatsgebiet als Landungsplätze für Flugzeuge zur Verfügung gest
ellt haben, die bei diesen „außerordentlichen Überstellungen“ eingesetzt wurden. Die Mitgliedstaaten, die ihr Staatsgebiet derart zur Verfügung stellen und es zulassen, dass
Flüge unter solchen Umständen durchgeführt werden, sind Mitwisser schwerwiegender und anhaltender Verletzungen der in der EU geltenden und in Artikel 6 des Vertrages über die Europäische Union verankerten Grundsätze der
...[+++] Menschenrechte und Grundfreiheiten.