Der G
erichtshof führt in diesem Zusammenhang aus, dass die Erteilung einer Befreiung nicht bedeutet, dass der Arbeitslose von der Ve
rpflichtung befreit wäre, dem Arbeitsamt zur Verfügung zu stehen, da er auch dann, wenn er von der Verpflichtung, sich als Arbeitsuchender registrieren zu lassen und jede zumutbare Arbeit anzunehmen, befreit ist, s
tets diesem Amt zum Zweck der Kontrolle seiner beruflichen und familiären Situation zur V
...[+++]erfügung stehen muss.