Wenn die Untersuchung der durch die Regierung bestimmten Dienststelle, die auf der Grundlage der Artikel 10 bis 11bis bei anderen Personen oder Betrieben als denjenigen, die in den Absätzen 1 und 2 erwähnt sind, durchgeführt worden ist, jedoch konkrete Elemente ans Licht gebracht hat, die es erlauben, das Bestehen oder die Vorbereitung eines Mechanismus zur Steuerhinterziehung zu ve
rmuten, kann der zu diesem Zweck vom Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich die Finanzen gehören, bestimmte Beamte aus den Konten, Büchern und Dokumenten des Betriebs die Auskünfte entnehmen, die es möglich machen,
die Unters ...[+++]uchung zu Ende zu führen und die von diesem Kunden geschuldeten Steuern und Abgaben zu bestimmen».