Die von der Kommission erteilte Genehmigung einer Entscheidung zur Gewährung einer
Ausnahme wird zwei Jahre nach ihrer Erteilung unwirksam, wenn mit dem Bau der Ve
rbindungsleitung zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen worden ist, und sie wird fünf Jahre nach ihrer Erteilung unwirksam, wenn die Verbindungsleitung
zu diesem Zeitpunkt nicht in Betrieb genommen worden ist, es sei denn, die Kommission entscheidet, dass eine Verzögerun
...[+++]g auf schwerwiegende administrative Hindernisse zurückzuführen ist, auf die die Person, die von der Ausnahme begünstigt ist, keinen Einfluss hat.