4. In Anbetracht des raschen technisc
hen Fortschritts in diesem Bereich sollte es möglich sein, dass die Industrie alternative Konzepte des Fußgängerschutzes, unter anderem Verbesserungen der aktiven Sicherheit, vorschlägt, die den in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen an Wirkung minde
stens gleichkommen. Sollte eine bis 1. Juli 2004 vorzunehmende Durchführbarkeitsbewertung die Gleichwertigkeit dieser alternativen Konzepte bestätigen, würde ihre Zulassung eine Änderung dieser Richtlinie
...[+++]erfordern.