21. ist jedoch d
er Auffassung, dass diese Vorteile nur dann eintreten werden, wenn die legitimen Befürchtungen der Entwicklungsländer über die Komplexität und den Umfang der Verhandlungen in diesen Bereichen vordringlich angesprochen werden; ist der Auffassung,
dass dazu auch die Zusicherung gehören sollte, dass die Entwicklungsländer vernünftige Beschränkungen und Auflagen erlassen dürfen, wenn ihre nationalen wirtschaftlichen Interessen eindeutig betroffen sind; ist ferner der Auffassung, dass auch erhebliche technische Hilfe g
ewährleist ...[+++]et werden muss, um den Verhandlungsführern der Entwicklungsländer die uneingeschränkte und effektive Teilnahme an diesen Verhandlungen zu ermöglichen;