Was die Diskriminierung zwischen Patienten betreffe, bezweifeln die klagenden Parteien, dass es ein « Informationsdefizit » gebe,
und vor allem, dass dieses dem Krankenhausbereich anzulasten sei, und sie heben hervor, dass es sich bei 70 bis 80 Prozent der Fäl
le, die als Notfall angemeldet würden, nicht um Notfälle handele, und dass es keine Rolle spiele, ob die Diskriminierung tei
lweise schon vorher bestanden habe. ...[+++]