6. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, darauf zu bestehen, dass in das künftige Übereinkommen der IMO wesentliche Verpflichtungen und Bestimmungen aufgenommen werden, die ein adäquates Maß an Kontrolle gewährleisten sollen; ist der Ansicht, dass das künftige Übereinkommen eine Bestimmung enthalten sollte, wonac
h alle gefährlichen Stoffe aus Altschiffen entweder zu en
tfernen sind, bevor diese zum Abwracken verbracht werden, oder die Altschiffe zu modernisierten Recyclinganlagen zu verbringen sind, die über die geeignet
...[+++]en Infrastrukturen sowie über eine Genehmigung zur Behandlung aller Stoffe auf dem Schiff (Brennstoffreste, gefährliche Stoffe) verfügen und den spezifischen Sicherheitsnormen zur Gewährleistung der Sicherheit der in diesen Anlagen beschäftigten Arbeitnehmer und den erforderlichen Umweltnormen für einen umweltverträglichen Betrieb entsprechen;