Darüber hinaus werden die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) (10) verpflichtet, eine gemeinsame Stellungnahme zu den Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Binnenmarkt innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Ri
chtlinienvorschlags vorzulegen, während die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, nationale Risikobewertun
gen vorzunehmen und diese auf aktuellem Stand zu halten, um die Bereiche zu ermitteln,
in denen verstärkte Sorgfaltspflichten (11) erfü ...[+++]llt werden müssen.