Dabei greift eine Ausstiegsklausel, die es jenen Mitgliedstaaten, die bereits gesetzliche Regelungen mit einer niedrigeren Altersgrenze beschlossen haben, erlaubt, diese beizubehalten, vorausgesetzt diese Altersgrenze ist nicht niedriger als sechs Jahre. Weiterhin wurde eine Revisionsklausel in Betracht gezogen, welche die Ergebnisse der Studie berücksichtigen soll, um deren Durchführung wir die Kommission gebeten hatten und die Erkenntnisse über die Zuverlässigkeit von Kinderfingerabdr
ücken bringen soll. Diese Revisionsklausel sieht vor, dass die Altersgrenze verbindlich für alle Mitgliedstaaten in vier Jahren festgesetzt und harmonisie
...[+++]rt werden soll.