Trotz der potenziellen wirtschaftl
ichen Vorteile, die diese Regelung beiden Seiten, außer im Fall von Schweden und Norwegen, bietet, ist sie bislang noch nicht genutzt worden. Um den nationalen Gegebenheiten gerecht zu werden, sieht die Energieeffizienz-Richtlinie verschiedene Flexibilitätsoptionen vor, die die Mitgliedstaaten auf ihr jährliches Ei
nsparziel von 1,5 % anwenden können, so u. a. eine schrittweise Einführung der Zielvorgabe von 1,5 %, die Ausklammerung der EU-EHS-Branchen, die Anrechnung von Energieei
...[+++]nsparungen in den Sektoren Energieumwandlung und -verteilung und die Anerkennung frühzeitiger Maßnahmen.