" 5. die französische Sprache betreffend: ein im Rahmen des DELF-DALF-Programms erworbenes Zertifikat, aus dem hervorgeht, dass d
as Personalmitglied mindestens der Kompetenzstufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen genügt, unter der Bedingung, dass, was die Kompetenzstufe B2 betrifft, das Personalmitglied
in der betreffenden Prüfung mindestens 60% in jedem Prüfungsteil erreicht hat, oder eine Bescheinigung des Prüfungsausschusses der Französischen Gemeinschaft, aus der hervorgeht, dass d
as Persona ...[+++]lmitglied diese Sprache gründlich beherrscht" .