In Erwägung der Tatsache, dass die Borneff
-Summe 6 »genannten polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe das Qualitätsziel, das durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 29. Juni 2000 über den Schutz des
Oberflächenwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe festgelegt ist, nicht einhalten und in der Erwägung, dass es deshalb erforderlich ist, ein Programm zur Verringerung der Emissionen von « Borneff-Summe 6 » genan
nten polyzyklischen aromatischen ...[+++] Kohlenwasserstoffen festzulegen;