Die Gemeinschaft gewährt für Initiativen öffentl
icher oder privater Organisationen eine nicht-finanzielle Unterstützung, einschließlich
einer schriftlichen Genehmigu
ng, das Logo — wenn dieses entwickelt ist — sowie andere Materialien zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs zu verwenden, sofern diese Organisationen der Kommission gegenüber nachweisen können, dass die betreffenden Initiativen im Jahr 2008 statt
finden und ...[+++] class=yellow2> geeignet sind, einen bedeutenden Beitrag zum Erreichen der Ziele des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs zu leisten.