Während der gesamten Ausarbeitung des ursprünglichen Pakets zur n
uklearen Sicherheit fanden auf Initiative der Kommis
sion breitangelegte Konsultationen mit den Beteiligten darüber statt, ob es sinnvoll sei, einen Rechtsrahmen für die nukleare Sich
erheit zu schaffen. Diese Konsultationen ergänzten diejenigen, die aufgrund des Gesetzgebungsverfahrens nach dem Euratom-Vertrag erforderlich waren (Stellungnahmen der nach Artikel 31 Eura
...[+++]tom-Vertrag eingesetzten Sachverständigengruppe und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses).