a)der in Anhang I aufgeführten, vom Sanktionsausschuss oder vo
m VN-Sicherheitsrat benannten Personen oder Einrichtungen, die nach Feststellung des Sanktionsausschusses oder des VN-Sicherheitsrats an den Nuklearprogrammen, Programmen für ballistische Flugkörper oder anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen der DVRK
beteiligt sind oder diese, unter anderem mit unerlaubten Mitteln, unterstützen, oder der
Personen oder Einrichtungen, die in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handeln, oder der E
...[+++]inrichtungen, die sich in ihrem Eigentum befinden oder, unter anderem mit unerlaubten Mitteln, von ihnen kontrolliert werden.