(17) Es is
t wichtig, dass die Begriffsbestimmungen des Nagoya-Protokolls und des Übereinkommens, di
e für die Anwendung dieser Verordnung durch die Nutzer notwendig sind,
in diese Verordnung übernommen werden. Es ist wichtig, dass die neuen Begriffsbestimmungen dieser Verordnung, die nicht in dem Übereinkommen oder dem Nagoya-Protokoll enthalten sind, mit den Begriffsbestimmungen des Übereinkommens und des Nagoya-Protokolls in Einkl
...[+++]ang stehen.