Sie bedeuten im Wesentlichen, dass der zuständige Gesetzgeber den Gesamtbetrag festlegt, der für den veränderlichen Teil des jährlichen Funktionszuschusses bestimmt ist, der auf die universitären Einri
chtungen aufgeteilt wird, dass für die Anzahl der Studierenden, die über eine bestimmte Obergrenze hinausgeht, der veränderliche Teil des jährliche Funktionszuschusses auf 85% begrenzt wird, un
d schließlich, dass diese Begrenzung nicht auf die Universitäten angewandt wird, die aus einer Fusion von universitären Einrichtungen hervorgegang
...[+++]en sind.