Die zuständigen Behörden können die Übermittlung angeforderter Informationen verweigern, wenn die Weitergabe der Informationen die Souveränität, die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung des Staates, von dem die Informationen angefordert werden, beeinträchtigen könnte; wenn von den Behörden des Staates, von dem die Informationen
angefordert werden, aufgrund derselben Tatbestände und gegen dieselben Personen bereits ein gerichtliches Verfahren eingeleitet worden ist; oder wenn gegen die genannten Personen aufgrund
derselben Tatbestände bereits eine abschließende Entscheidung
zuständige ...[+++]r Stellen dieses Staates ergangen ist.