In den präjudiziellen Fragen wird der Hof gefragt, ob Artikel 43 des flämischen Dekrets vom 22. Dezember 1995 zur Festlegung von Bestimmungen zur Begleitung des Haushalts 1996 gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung verstosse, indem er
ausschliesslich die Aussetzung der Leerstandsabgabe vorsehe, wenn der Abgabepflichtige eine Baugenehmigung vorlege, aus der hervorgehe, dass er die erforderlichen Renovierungsarbeiten ausfü
hren werde, während diese Aussetzung nicht gelte, wenn der Abgabepflic
...[+++]htige Renovierungsarbeiten ausführe, für die keine Baugenehmigung erforderlich sei.