In der Erwägung, dass die Wallonische Regierung der Ansicht ist, dass die Mobilität nicht als ein Bestandteil der Umwelt zu betrachten ist, auf den die Auswirkungen der Durchführung des Raumentwicklungssch
emas zu untersuchen wären, sondern als ein Bedürfnis, dem im Sinne von Artikel D.I.1 des GRE nachzukommen ist
; dass die Analyse dieses Bedürfnisses in dem ersten Teil des von ihr am 26. Oktober 2017 angenommenen Inhaltsentwurfs des Umweltverträglichkeitsberichts erwähnt wird; dass es daher keinen Anlass gibt,
...[+++]ihn in diesem Punkt abzuändern;