HP 15 "Abfall, der eine der oben genannten gefahrenrelevanten Eigenschaften entwickeln kann, die der ursprüngliche Abfall nicht unmittelbar aufweist" Enthält ein Abfall einen oder me
hrere Stoffe, denen einer der Gefahrenhinweise oder eine der zusätzlichen Gefahren der Tabelle 9 zugeordnet ist
, so ist der Abfall nach HP 15 als gefährlich einzustufen, es sei denn, der Abfall liegt in einer Form vor, die unter keinen Umständen explosive oder potenziell expl
osive Eigenschaften zeigt ...[+++].