Die Person oder die Personen, die i
n der Kündigung als künftige Betreiber bezeichnet werden, und, wenn sie Rechtspersonen sind, ihre verantwortlichen Organe oder Leiter müssen -
entweder im Besitz eines Zeugnisses oder Diploms sein, das ihnen nach
einer erfolgreichen Beteiligung an
einem Landwirtschaftskursus oder nach
einer Ausbildung an
einer Landwirtschafts- oder Gartenbauschule ausgehändigt wurde; - oder
eine ...[+++] Landwirtschaft betreiben oder für mindestens ein Jahr während der fünf vorhergehenden Jahre eine Landwirtschaft betrieben haben; - oder schon effektiv während mindestens eines Jahres in der Landwirtschaft tätig gewesen sein.