« Gegenüber der Verw
altung der direkten Steuern kann nicht die rechtliche Einstufung geltend gemacht werden, die die Parteien einer Handlung sowie getrennten Handlungen, die die gleiche Verrichtung zustande bringen, verleihen, wenn die Verwaltung durch Vermutung oder durch andere, in Artikel 340 angeführte Beweismittel feststellt, dass di
ese Einstufung dazu dient, die Steuer zu umgehen, es sei denn, der Steuerpflic
htige beweist, dass diese Einstufung rechtmäs ...[+++]sigen finanziellen oder wirtschaftlichen Erfordernissen entspricht ».