Die RSAG werden ergänzt durch geänderte Allgemeine Vorschriften für Gr
uppenfreistellungen (Ende 2013 erwartet), die zusammen mit der De-minimis-Regel, im Rahmen bestehender Systeme gewährten Beihilfen, Beihilfen, die für Projekte gewä
hrt werden, die als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gemäß dem Beschluss der Kommission über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse eingestuft wurden, und Beihilfen, für die die Verordnung Nr. 1370/2007 gilt, eine Gruppe von Freistellungen von der vorherigen A
...[+++]nmeldung bilden.