P. in der Erwägung, daß es ohne Zusammenarbeit mit Drittländern keine Politik der Europäischen Union zur Drogenbekämpfung geben kann; unter Hinweis darauf, daß den internationalen Übereinkommen über die Drogenbekämpfung und der in den Abkommen, die zwischen der Union und Drittländern geschlossen werden, enthaltenen Antidrogenklausel deshalb absolute Priorität zukommt; in der Erwägung, daß die Politik der Entwick
lungszusammenarbeit überdies neu konzipiert und an die Grundsätze angepaßt werden muß, die in der politischen Erklärung der Sondertagung der Vollversammlung der Vereinten Nationen vom Juni 1998 enthalten sind; in der Erwägung,
...[+++] daß die Praxis eines "konstruktiven Dialogs“ nicht als Alibi - unter dem Deckmantel der Realpolitik - für eine Politik des Laissez faire dienen darf,