Artikel 30 de
s Gesetzes vom 23. Dezember 2005 verbindet mit der Verpflichtung der Sektoren, die Anstrengungen in Sachen Ausbildung zu erhöhen, einen finanziellen Sanktionsmechanismus, der es ermöglicht, den Arbeitgeberbeitrag zur Finanzierung des Bildungsurlaubs um 0,05 Prozent zu erhöhen für die Unternehmen, die zu Sektoren gehören, die unzureichende Anstrengungen in Sachen Ausbildung unternehmen, wenn festgestellt wird, dass die globalen Anstrengungen in Sachen Ausbildung von mindestens 1,9 Prozent der gesamten Lohnmasse diese
r Unternehmen nicht erreicht ...[+++] werden.