Tagung des Assoziationsrates war der Prüfung der Vorarbeiten zur Vollendung de
r Zollunion am 31. Dezember 1995 gewidmet. Der Assoziationsrat stellte auf der Grundlage eines Berichts des Assoziationsausschusses vom 23. Oktober 1995 das Einvernehmen beider Parteien über die Schlußfolgerungen dieses Ausschusses fest; er hielt somit die Voraussetzungen für ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Zollunion für erfüllt und begrüßte die bemerkenswerten Anpassungsanstren- gungen der Türkei. 2. Der Assoziationsrat legte im Rahmen einer institutionellen Zusammenarbeit spezifische Modalitäten fest, die bei Inkraftreten der Zollunion wirksam werde
...[+++]n: jährliches Treffen des Staats- oder des Regierungschefs der Türkei mit dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Kommission; halbjährliche Treffen auf der Ebene der Außenminister; regelmäßige Treffen auf der Ebene der Minister für Justiz und Inneres und des K.4-Ausschusses; halbjährliche Treffen der für Binnenmarktfragen zuständigen Minister sowie Ministertreffen für andere Bereiche der Zollunion.