In Bezug auf die Zuständigkeit der
Europäischen Union muss man zwischen der nuklearen Sicherheit, bei der es um Maßnahmen geht, die ergriffen werden, um die Gefahr von Störfällen während des Betri
ebs kerntechnischer Anlagen zu begrenzen, und den Euratom-Sicherungsmaßnahmen
– einem System, mit dessen Hilfe gewährleistet werden soll, dass Kernstoffe für zivile Zwecke ihrer vorgesehenen Bestimmung für zivile Zwecke nicht entzogen werd
...[+++]en – unterscheiden.