Angesichts der kontroversen Natur einiger Fragen, wie z.B. die von der Kommission vorgeschlagenen Sonderregelungen für das öffentliche Auftragswesen, di
e von verschiedener Seite geltend gemachte Notwendigkeit, die rechtlichen Verfahren zu harmonisieren, und die nationalen Rechtsvorschriften über den Eigentumsvorbehalt, und im Lichte der Zweifel, die geäußer
t wurden, ob einige dieser Bestimmungen tatsächlich in eine Binnenmarktrichtlinie einbezogen werden könnten, hatte der Vorsitz in der
Zwischenzeit einen ...[+++]überarbeiteten Text erstellt.