Der Zahler trägt keine finanziellen Folgen aus der Nutzung des verl
orenen, gestohlenen oder missbräuchlich verwendeten Zahlungsinstruments, wenn die sich daraus ergebende nicht a
utorisierte Zahlung aufgrund einer Vorgehensweise oder einer Sicherheitsverletzung möglich wurde, die bereits seit mehr als zwei Jahren bekannt und dokumentiert ist, und der Zahlungsdienstleister es versäumt hat, die Sicherheitssysteme so zu verbessern, dass weitere Angriffe di
...[+++]eser Art wirksam verhindert werden, es sei denn, der Zahler hat selbst in betrügerischer Absicht gehandelt.