5. vertritt di
e Ansicht, dass die verpflichtend vorgeschriebenen festen Entgelte bzw. Mindestentgelte sowie das Verbot, auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse ein Entgelt auszuhandeln, die Qualität der Dienstleistung für die Bürger und den Wettbewerb beeinträchtigen könnten; fordert die M
itgliedstaaten auf, diese Beschränkungen durch weniger restriktive Maßnahmen zu überwinden, bei denen es wahrscheinlicher ist, dass sie mit dem Diskriminierungsverbot und den Grundsätzen der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit im Einklang stehe
...[+++]n, indem sie Mechanismen zur Konsultation aller Beteiligten schaffen;