Ist die ausländische Behörde der Ansicht, dass Informationen, die sie von der belgischen zuständigen Behörde erhalten hat, für die ausländische zustä
ndige Behörde eines dritten Mitgliedstaats für die in § 1, Absatz 3 vo
rliegenden Artikels genannten Zwecke von Nutzen sein könnten, so kann die belgische
zuständige Behörde dieser ausländischen zuständigen Behörde die Genehmigung erteilen, diese Informationen einem
...[+++] dritten Mitgliedstaat mitzuteilen.