I
n der Erwägung, dass ein Beschwerdeführer der Ansicht ist, dass die Eintragung d
es neuen Gebiets im Sektorenplan als Auswirkung haben wird, ein Schloss zu sprengen, und zwar dasjenige einer physischen, deutlich identifizierbaren Grenze, und der Eintragung von neuen, zu Wohnzwecken bestimmten Gebieten in Richtung Ophain-Bois-Seigneur-Isaac de
n Weg zu bahnen, wo doch das kommunale Strukturschema an dieser Stelle die Beibehaltung des
...[+++] Agrargebiets vorsieht;